Mit Ihrem Tourismus dürfen Sie einen anderen beschädigten oder beschädigten Tourismus abschleppen ?
Ja, aber nur auf Autobahnen oder Schnellstraßen .
Nein, auf keinen Fall .
Nur ausnahmsweise und unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorkehrungen bis zur nächstgelegenen Stelle, an der es ordnungsgemäß und ohne Behinderung des Verkehrs behindert werden kann, sofern es sich nicht um eine Autobahn oder Schnellstraße handelt .