Mit welchen Strafen bestraft das Strafgesetzbuch die Weigerung, sich den gesetzlich vorgeschriebenen Tests zur Überprüfung des Blutalkoholspiegels und des Vorhandenseins giftiger Drogen zu unterziehen ?
Arbeit zum Wohle der Gemeinschaft von 31 bis 90 Tagen und Verlust von 6 Punkten .
Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten, Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten und Entzug des Führerscheins von 4 bis 6 Jahren .
Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 1 Jahr und Entzug des Führerscheins von 1 bis 4 Jahren .