Muss ein Fahrschüler, der mindestens 25 Jahre alt ist, 100 Stunden überwachtes Fahren protokollieren, bevor er eine praktische Fahrprüfung ablegen kann?3
Nein, ein Fahrschüler, der mindestens 25 Jahre alt ist, muss nur 50 Stunden melden.
Ja.
Nein, ein Fahrschüler, der mindestens 25 Jahre alt ist, muss das Fahren nicht in ein Fahrtenbuch eintragen.