Müssen „ordentlich an der richtigen Stelle anstehen“ + „alle müssen aussteigen, außer Kfz-Fahrer, Kranke, Alte und Behinderte“ + beim Aussteigen „Kraftfahrzeuge“ zuerst aussteigen, rudimentäre Fahrzeuge und Fußgänger steigen später aus + beim Einsteigen umgekehrt.
Am Fährterminal oder Pontonbrücke müssen sich alle Fahrzeuge aneinanderreihen, um an der richtigen Stelle den Verkehr nicht zu behindern; aus der Fähre auszusteigen, auf der Fähre zu sein und beim Einsteigen müssen alle aussteigen, außer dem Betreiber Autofahrer, Kranke, Alte und Behinderte.
Kraftfahrzeuge müssen zuerst die Fähre verlassen, rudimentäre Fahrzeuge, Fußgänger verlassen die Fähre nach; beim Einsteigen, Fußgänger gehen zuerst und Fahrzeuge folgen den Anweisungen der Verkehrsleiter.
Kraftfahrzeuge müssen die Fähre danach verlassen, rudimentäre Fahrzeuge, Fußgänger zuerst die Fähre verlassen