Nach dem RA-Gesetz zur Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit gilt ein Anbaugerät Sattelanhänger- als:
Jedes mechanische Fahrzeug, das von einem starren Anhänger gezogen wird :
Fahrzeug, das nicht mit einem Motor ausgestattet ist ,, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug angetrieben zu werden, um als Ganzes darin zu fahren :