Nach dem RA-Gesetz Über die Gewährleistung der Verkehrssicherheit heißt die Haltestelle von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs:
Ein Ort, der zum Ein- und Aussteigen von Passagieren auf einem bestimmten Abschnitt der Strecke von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs bestimmt und mit entsprechenden Verkehrszeichen ausgestattet ist .
Ein Ort zum Ein- und Aussteigen von Passagieren auf einem bestimmten Abschnitt der Strecke von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs .