Das Recht eines Verkehrsteilnehmers, sich im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmern als Erster in die vorgegebene Richtung zu bewegen ,
Verpflichtung eines Verkehrsteilnehmers, den Verkehr nicht fortzusetzen oder wieder aufzunehmen , oder ein Manöver , nicht durchzuführen, wenn dies einen Vorrangteilnehmer , zu einer abrupten Richtungs- oder Geschwindigkeitsänderung zwingt