Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt sind, sind:
Wer nach Abschluss einer ärztlichen Untersuchung an Verhaltensstörungen leidet, die durch die Abhängigkeit vom Konsum von Alkohol oder anderen Wirkstoffen auf die menschliche Psyche bedingt sind .
Wer ist nicht arbeitsfähig .
Wer ist eine behinderte Person mit einer schweren Krankheit oder einer schweren muskuloskelettalen oder schwerhörigen Beeinträchtigung .