Sie als Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse D Berechtigung- sind berechtigt, eine Fahrzeugkombination zu führen, sofern Sie dem Fahrzeug, das Sie als Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse D lenken dürfen, anhängen:
Anhänger mit maximal 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.
Anhänger mit einem höchstzulässigen Gewicht von nicht mehr als 1000 kg.
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 1250 kg.