Sie dürfen eine Kombination mit einem Führerschein der Klasse D fahren, sofern Sie ihn an das Kraftfahrzeug anschließen, zu dem der Führerschein der Klasse D berechtigt:
Anhänger mit einer höchstzulässigen Masse von nicht mehr als 750 kg .
Anhänger mit einer höchstzulässigen Masse von höchstens 1 . 000 kg .
Anhänger mit einer höchstzulässigen Masse von nicht mehr als 1 . 250 kg .