Sie können Ihre Wohnung gegen eine Gebühr lösen. Für den Transport von Möbeln verwenden Sie ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,5 Tonnen. Für den Transport benötigen Sie eine Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz ?
Ja, da das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs mehr als 3,5 Tonnen beträgt
Nein, denn der eigentliche Zweck der Arbeit ist die Lösung der Wohnung
Nein, denn Kleinunternehmer benötigen keine Genehmigung