Sie können . Warnblinkleuchten mit Nah- oder Fernlicht oder beides abwechselnd blinkend- verwenden, um andere Fahrer vor der Anwesenheit von Verkehrsbeamten zu warnen ? .
Nein, denn es ist immer verboten, die Lichter des Fahrzeugs zu blinken .
Ja, solange andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden .
Nein, Sie können nur Bursts für die Fälle machen, die in der Verordnung . festgelegt sind