Sie können . Warnblinklichter mit Nah- oder Fernlicht oder beides abwechselnd Bursts- verwenden, um andere Verkehrsteilnehmer vor der Anwesenheit von Verkehrsbeamten zu warnen ? .
Nein, denn es ist immer verboten, die Lichter des Fahrzeugs zu blinken .
Nein, Sie können nur Bursts für die Fälle machen, die in der Verordnung . festgelegt sind
Ja, solange andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden .