Sie möchten hinter Ihrem Ackerschlepper zwei nicht zugelassene Anhänger mit Überholbremse mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h mitführen. Was Sie beachten sollten ?
Jeder Anhänger muss mit einem Geschwindigkeitsschild „25“ gekennzeichnet sein.
Jeder Anhänger muss über ein amtliches Kennzeichen verfügen
Die Höchstgeschwindigkeit dieses Zuges beträgt 32 km/h