Sie sind verpflichtet, an Fußgängerüberwegen ohne Ampel, aber signalisiert durch Schilder und Markierungen, die Geschwindigkeit auf das gesetzliche Limit zu reduzieren, wenn:
die Straße hat höchstens eine Fahrspur in jede Richtung und Fußgänger auf dem Bürgersteig beabsichtigen, sich am Überqueren zu engagieren ;
die Straße hat mindestens zwei Fahrspuren in jede Richtung ;
die Kreuzungen befinden sich neben den Straßenbahnhaltestellen .