Sind Sie verpflichtet, das Fernlicht auf das Abblendlicht umzuschalten, wenn der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs durch periodisches Schalten der Scheinwerfer die Notwendigkeit dafür zeigt ?
Verpflichtet nur, wenn der Abstand zum entgegenkommenden Fahrzeug weniger als 150 m beträgt .
Verpflichtet, auch wenn der Abstand zum entgegenkommenden Fahrzeug mehr als 150 m beträgt .