Sofern im Beförderungsvertrag keine bestimmte Frist für die Lieferung des Gutes festgelegt ist, kann der Bevollmächtigte die Ladung auch ohne Vorlage zusätzlicher Nachweise als verloren betrachten :
Nicht mehr als 50 Tage nach Erhalt der Ware beim Spediteur
60 Tage nach Eingang der Sendung beim Spediteur
Weniger als ein Jahr nach Eingang der Ware beim Spediteur