Soweit eine Fahrzeugprüfstelle ein Fahrzeug für fahruntüchtig hält:
Sie übergibt der tschechischen Polizei ein Protokoll über den festgestellten Fahrzeugschaden.
Sie übergibt dem Fahrzeugbetreiber eine Aufzeichnung des festgestellten Fahrzeugfehlers, der den Fehler innerhalb von 30 Tagen behebt.
Die Fahrzeugprüfstelle trägt einen Eintrag in die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs (M.O.T.) ein und entfernt den M.O.T.-Aufkleber vom Kennzeichen.