Vorsätzliche Einstellung des Verkehrs für bis zu 5 Minuten , oder länger , ggf. zum Ein- oder Ausladen von Fahrgästen oder zum Be- und Entladen von Fahrzeugen
Bewusstes Anhalten des Fahrzeugs für mehr als 5 Minuten ,, wenn dies zum Ein- oder Ausladen von Passagieren oder zum Be- und Entladen des Fahrzeugs nicht erforderlich ist