das Fahrzeug für die Zeit zum Stillstand bringen, die zum sofortigen Ein- oder Aussteigen der beförderten Personen oder zum sofortigen Be- oder Entladen der Ladung unbedingt erforderlich ist .
Verpflichtung des Fahrers, die Fahrt nicht zu beginnen oder fortzusetzen, wenn der fahrvorrangige Fahrer plötzlich die Richtung oder Geschwindigkeit ändern müsste .
Fahrunterbrechung aus Gründen, die der Fahrer nicht zu vertreten hat, zum Beispiel bei einer Fahrzeugstörung .