Straßentransport für den Auslandsgebrauch bedeutet:
Eine Beförderung, deren Gegenstand die Beförderung von Personen, Gütern oder Tieren ohne vertragliche Verpflichtung ist.
Eine Beförderung, bei der eine vertragliche Verpflichtung zwischen einem Kraftverkehrsunternehmen und einer Person entsteht, deren Beförderungsbedürfnisse erfüllt sind und Gegenstand einer solchen Beförderung ist, ist die Beförderung von Personen, Gütern oder Tieren.
Eine Beförderung, bei der eine vertragliche Verpflichtung zwischen einem Kraftverkehrsunternehmen und einer Person entsteht, deren Beförderungsbedürfnisse erfüllt sind und Gegenstand einer solchen Beförderung ist, ist nur die Beförderung von Personen.