Straßentransport für die Bedürfnisse anderer bedeutet:
Beförderung unter dem Vorbehalt der Beförderung von Personen, Gütern oder Tieren, auch ohne vertragliche Verpflichtung .
Beförderung, bei der eine Verpflichtung zwischen dem Kraftverkehrsunternehmer und einer Person entsteht, deren Beförderungsbedürfnis befriedigt ist und deren Gegenstand die Beförderung von Personen, Gütern oder Tieren ist .
Beförderung, bei der zwischen dem Straßenverkehrsunternehmer und einer Person, deren Beförderungsbedarf befriedigt ist, ein Vertragsverhältnis entsteht, dessen Gegenstand nur die Beförderung von Personen ist .