Verbot der Teilnahme an Sport- und ähnlichen Veranstaltungen, wenn sie die Verkehrssicherheit gefährden könnten, es sei denn, es handelt sich um Veranstaltungen, die gemäß der Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde über die besondere Nutzung der Straße organisiert werden:
gilt für alle Straßen außer Autobahnen .
gilt für Autobahnen, Straßen und Ortsstraßen im Zeitraum vom 1 . 6 . bis 30 . 9 .