Wann ist das Einschalten der Scheinwerfer von Fahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben?
Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang
Zwischen einer halben Stunde vor Sonnenuntergang und einer halben Stunde nach Sonnenaufgang und zu jeder anderen Zeit können Sie auf einer Entfernung von 150 Metern (500 Fuß) nicht klar sehen.
Zwischen Abend- und Morgendämmerung oder zu einem anderen Zeitpunkt können Sie auf einer Entfernung von 150 Metern (500 Fuß) nicht klar sehen