Wann ist das Einschalten der Scheinwerfer von Fahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben?
Keine festgelegte Zeit
Zwischen einer halben Stunde vor Sonnenuntergang und einer halben Stunde nach Sonnenaufgang und zu jeder anderen Zeit können Sie auf einer Entfernung von 150 m (500 ft) nicht klar sehen.
Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang
Zwischen Abend- und Morgendämmerung oder zu jeder anderen Zeit können Sie in einer Entfernung von 150 m (500 ft.) nicht klar sehen