um Fußgängern Vorrang einzuräumen, wenn regelmäßig querende Fußgänger unterwegs sind
fahren Sie so nah wie möglich an den Bordstein auf der rechten Seite des Bürgersteigs
in Ortschaften mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h oder außerhalb davon 50 km/h zu fahren, wenn die Straße in jede Richtung höchstens eine Fahrspur hat und Fußgänger auf dem Gehweg in der Nähe der Straße beabsichtigen, diese zu überqueren