Weigerung, sich den gesetzlich vorgeschriebenen Tests zur Feststellung des Fahrens unter Alkoholeinfluss zu unterziehen:
Es ist kein Verbrechen, sich höflich zu verweigern .
Es kann als Verbrechen gegen die Verkehrssicherheit angesehen werden, für das es mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu einem Jahr und Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden kann .
Es kann nur mit einer Verkehrsstrafe und/oder mit dem Entzug des Führerscheins oder der Erlaubnis geahndet werden .