Sehbehinderte Menschen, die keine Begleitperson haben, sollten immer Vorrang haben, wenn sie den Blindenstock heben und signalisieren, dass sie den Weg kreuzen wollen.
Fußgänger sollten Zebrastreifen, Überführungen und Unterführungen benutzen, wenn ihr Abstand weniger als 50 Meter beträgt.
Fußgänger müssen Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, außer auf Zebrastreifen.