Welche Zeit muss ab dem ersten Verlust der Gültigkeit der Erlaubnis oder des Führerscheins durch den Verlust des Punkteguthabens vergehen, bis eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann ?
12 Monate, ausgenommen Berufskraftfahrer, deren Laufzeit auf 6 Monate verkürzt wird .
Immer 12 Monate .
6 Monate, ausgenommen Berufskraftfahrer, deren Laufzeit auf 3 Monate verkürzt wird .