Wenn , Rinder infolge eines Verkehrsunfalls getötet oder verletzt wurden, der unbeaufsichtigt auf der Straße war oder gegen die Weide- oder Rufregeln für Rinder verstieß :
Der Fahrer ist von der Schadensersatzpflicht für seinen Tod oder seine Verletzung befreit
Der Fahrer ist verpflichtet, den durch seinen Tod oder seine Verletzung verursachten Schaden zu ersetzen