Wenn bei der Hauptuntersuchung festgestellt wird, dass das Fahrzeug technisch untauglich ist:
Er leitet den Bericht über den festgestellten Mangel am Kraftfahrzeug an die Polizei der Tschechischen Republik weiter .
Übermittelt die Meldung über den festgestellten Mangel am Kraftfahrzeug an den Fahrzeughalter, der verpflichtet ist, den Mangel innerhalb von 30 Tagen zu beseitigen .
Die technische Prüfstelle trägt einen Eintrag in das technische Zeugnis ein und entfernt die Kontrollplakette . von der Rückseite des Kennzeichenschildes