Wenn bei eingeschränkter Sicht die Außenkante der Positionsleuchten im Kraftfahrzeug oder in der Fahrzeugkombination um mehr als 40 cm übersteht, muss das überstehende Ende der Ladung:
Gekennzeichnet mit einer roten Fahne von mindestens 20 x 20 cm und dann hinten mit rotem Licht und vorne mit blendfreiem weißem Licht .
Hinten mit rotem Licht und einem nicht dreieckigen roten Reflektor und vorn mit einem blendfreien weißen Licht und einem nicht dreieckigen weißen Reflektor markiert .
Auf der Rückseite mit rotem Licht und einem dreieckigen roten Reflektor und vorn mit blendfreiem weißem Licht und einem dreieckigen weißen Reflektor markiert .