Wenn das von Ihnen gefahrene Fahrzeug über einen Fahrtenschreiber verfügt und Sie zu dessen Benutzung verpflichtet sind, darf die maximale tägliche Lenkzeit 10 Stunden betragen ?
Nein, es sei denn, Sie ruhen sich alle zwei Stunden aus .
Ja, aber nur zweimal pro Woche .
Ja, erst nach sechs aufeinanderfolgenden Fahrtagen .