Wenn das von Ihnen gefahrene Fahrzeug über einen Fahrtenschreiber verfügt und Sie zu dessen Benutzung verpflichtet sind, müssen Sie innerhalb von maximal 24 Stunden eine tägliche Ruhezeit einlegen, deren Dauer beträgt:
11 Stunden ununterbrochen oder alternativ aufgeteilt in zwei Zeiträume von mindestens 3 und 9 Stunden .
11 Stunden ununterbrochen oder alternativ aufgeteilt in zwei Zeiträume von mindestens 2 und 8 Stunden .
11 Stunden ununterbrochen, wenn die tägliche Ruhezeit verkürzt wird .