Wenn die Aufsichtsbehörde mit einem lauten Gerät , oder einer Geste in Richtung des Fahrzeugs , zum Anhalten des Fahrzeugs auffordert, muss der Fahrer anhalten :
Sofort am Aufenthaltsort
An einem bequemen Ort für ihn
An dem von der Regulierungsbehörde angegebenen Ort