Wenn die Fahrspuren an einer Kreuzung nicht mit Fahrbahnmarkierungen für den Verkehr in die entsprechende Richtung gekennzeichnet sind, ist das Abbiegen nach rechts zulässig.
vom äußersten rechten Teil der Fahrspur
von jedem Teil der Fahrbahn, wenn der Wenderadius des Fahrzeugs größer ist als der Wenderadius
in allen Fällen von der für den Fahrer bequemsten Spur