Wenn die Ladung vollständig verloren geht, beginnt das Ablaufdatum der Rechte aus der Sendung zu fließen :
Ab dem dreißigsten Tag nach Ablauf der vereinbarten Versandfrist oder ,, wenn keine solche Frist gesetzt wurde , - am sechzigsten Tag nach der Übernahme der Ladung durch den Frachtführer
Ab dem sechzigsten Tag nach Ablauf der vereinbarten Versandfrist oder ,, wenn keine Frist gesetzt wurde , - ein Jahr nach Übernahme der Ladung durch den Frachtführer
Am neunzigsten Tag nach Eingang der Ware beim Spediteur