Wenn die Vertragsparteien ,, in deren Gebiet der Verkehr stattfindet, nichts anderes vereinbaren , Die Anforderungen des Europäischen Übereinkommens AETR- des Internationalen Straßenverkehrspersonals gelten nicht für den internationalen Straßengüterverkehr , 19> die verwendet werden :
Nur für Gütertransporte und deren höchstzulässige Masse , einschließlich der Masse von Anhängern und Sattelanhängern , 3 , 5 Tonnen nicht überschreitet
Nur für Passagiere, die aufgrund ihrer Konstruktion und Ausstattung nicht mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers befördern können
Für den Personenverkehr nur auf Linien ,, deren Länge 50 km nicht überschreitet