Wenn ein Verkehrsteilnehmer den Verkehr einschränkt und / oder durch Stapeln oder Abladen von Gegenständen auf der Straße eine Gefahr herstellt und aus unmittelbar objektiven Gründen nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung dieser Einschränkung oder Gefahr trifft , muss er :
Weisen Sie andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig darauf hin
Fahren Sie mit äußerster Vorsicht weiter , Er ist jedoch nicht verpflichtet, andere Verkehrsteilnehmer vor dieser Einschränkung oder Gefahr zu warnen.