Wenn eine Anschlussspur zur Aufnahme in eine durchgehende Spur vorgesehen ist:
Der Fahrer ist verpflichtet, die Anschlussspur . zu benutzen, bevor er in die durchgehende Spur einfährt
Der Fahrer muss ihn vor dem Einfahren in die Fahrspur nicht benutzen, es sei denn, er schränkt oder gefährdet andere Fahrer durch das Überqueren der Fahrspur .
Der Fahrer ist verpflichtet, eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h . zu erreichen, bevor er in die durchgehende Spur einfährt