Wenn es die Umstände erfordern, insbesondere wenn das Fahrtrichtungswechselsignal der Fahrtrichtungsanzeiger oder des Auslegers nicht ausreichend sichtbar ist, beispielsweise für die Breite der Ladung, muss ein Fahrtrichtungswechselsignal gegeben werden:
Zusammen mit dem akustischen Warnzeichen .
Nur Licht- und Tonwarnschild .
Auf andere klare Weise, z. B. durch eine kompetente und entsprechend unterwiesene Person .