Wenn es Leistungs- oder andere wichtige Gründe erfordern, damit Fahrgäste in ein Taxifahrzeug ein- oder aussteigen und auf die Fahrbahn einfahren können:
Ein Taxifahrer muss hinter dem Fahrzeug ein tragbares Warndreieck anbringen.
Der Taxifahrer darf andere Fahrzeuge anhalten.
Ein Taxifahrer muss dieses Ereignis der Polizei melden.