Wenn ich eines dieser Verkehrsdelikte begehe:
* Fahren ohne Führerschein ;
* Führen eines Fahrzeugs trotz Entzug oder gerichtlichem Entzug des Führerscheins ;
* schwere fahrlässige Tötung ; <10 > * verschlimmerte unbeabsichtigte Verletzungen ;
* wiederholtes Fahren unter Alkoholeinfluss ;
* wiederholtes Fahren unter Drogeneinfluss ; <10 > * erneutes Auftreten von Blutalkoholtests oder Drogentests ;
* erneutes Auftreten überhöhter Geschwindigkeit mehr als 50 km / h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit- ;
* Wiederholung des Fahrens eines Fahrzeugs ohne Wegfahrsperre trotz eines von einem Richter ausgesprochenen Verbots ;
* Wiederholung von unfreiwilligen Verletzungen im Zustand offensichtlicher Trunkenheit, unter Alkoholeinfluss, nach Drogenkonsum oder nach einem groben Geschwindigkeitsverstoß, Fahrerflucht ;
dann muss das Gericht mein Fahrzeug zwangsweise beschlagnahmen ?