Wenn kein Fußgängerüberweg oder keine Kreuzung im Sichtbereich vorhanden ist, ist das Überqueren der Fußgängerstraße senkrecht zur Fahrbahnachse , im Abschnitt , zulässig, wobei :
Es gibt eine Trennlinie und die Straße ist von beiden Seiten gut einsehbar
Es gibt keine Trennlinie oder Zaun und die Straße ist von beiden Seiten gut einsehbar