Wenn Sie bereits im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse A1 sind und einen Führerschein der Klasse B erwerben möchten, gilt für mich die vorläufige Gültigkeitsdauer des Führerscheins?
Nein, da ich bereits die Fahrerlaubnis habe.
Ja, für einen Zeitraum von drei Jahren.
Ja, es sei denn, Sie besitzen einen Führerschein seit mehr als drei Jahren.