Wenn Sie ein Auto fahren, das einen nicht leichten Anhänger zieht, könnten Sie auf dem befahrbaren Seitenstreifen einer konventionellen Straße parken und so die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit einlegen ?
Nein .
Ja, wenn es der Ruhepflicht nachkommen soll .
Ja, solange Sie auch die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen treffen .