Wenn Sie eine Sammelbeförderung von Fahrgästen im Linienverkehr durchführen, deren Strecke 50 Kilometer nicht überschreitet, wann sind Sie verpflichtet, den Fahrtenschreiber ?
Es besteht keine Verpflichtung zur Benutzung des Fahrtenschreibers .
Zu Beginn Ihrer Tour, sobald Sie an der ersten Haltestelle sind .
Beim Verlassen der Garage, in der das Fahrzeug abgestellt ist .