Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Anhänger mit einer zulässigen Höchstmasse von 750 kg ziehen, müssen Sie die technische Kontrollkarte des Anhängers mitführen ?
Nein, da es nur vorgeschrieben ist, wenn der Anhänger 750 kg zulässiges Gesamtgewicht überschreitet .
Ja, außerdem muss auf der technischen Prüfkarte des Fahrzeugs angegeben sein, dass es über ein mit dem Anhänger kompatibles Kupplungssystem verfügt .
Es reicht nicht ;, die technische Prüfkarte des Fahrzeugs mitzuführen, solange die Rückseite ein mit dem Anhänger kompatibles Kupplungssystem aufweist .