Wer ist berechtigt, gegen einen Kraftfahrzeuglenker, der im Verdacht steht, einen Verstoß gegen die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit des Straßenverkehrs zu begehen und der begründeten Verdacht hat, sich dem Verwaltungsverfahren zu entziehen, eine Kaution in bar aufzuerlegen.?
Ein Polizist.
Ein Polizist und ein Stadtpolizist.
Ein Polizeibeamter, ein Stadtpolizist oder ein uniformierter Zollbeamter.