Wird bei einer regulären Verkehrssicherheitsprüfung ein „schwerwiegender Mangel“ Note „B“- festgestellt, ist das Fahrzeug:
Für Betrieb ungeeignet .
3 Monate betriebsfähig .
Berechtigung zum Betrieb für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum der Eintragung des Ergebnisses der technischen Inspektion des Straßenfahrzeugs im technischen Zeugnis des Fahrzeugs .